EuGH-Urteile zum Familiennachzug erklären deutsche Praxis für rechtswidrig!

In zwei Urteilen des europäischen Gerichtshofes wird die Praxis in Deutschland, Familien das Recht auf Familiennachzug zu verwehren, wenn das Kind im Laufe des Verfahrens volljährig geworden ist, für rechtswidrig erklärt. Die Urteile beziehen sich auf einen Fall, in dem eine minderjährige Syrerin zu ihren Eltern nach Deutschland nachziehen wollte sowie einen Fall, in dem syrische unbegleitete Minderjährige den Nachzug ihrer Eltern beantragt hatten. In beiden Fällen waren die Jugendlichen im Laufe des Asylverfahrens volljährig geworden.

Für Geflüchtete in Deutschland bedeuten die EuGH-Entscheidungen endlich das Ende einer Praxis, in der Familien zum Opfer einer langsamen oder bewusst verschleppten Abwicklung des Asylverfahrens werden – zumal bereits 2018 ein gleichlautendes EuGH-Urteil zu einem Fall in den Niederlanden gefällt wurde, das die Bundesrepublik Deutschland mit Verweis auf eine mit den Niederlanden „nicht vergleichbare Rechtslage“ bislang ignoriert hatte.

PRO ASYL hat auf ihrer Website eine Presseerklärung zu den beiden EuGH-Urteilen veröffentlicht und weitere Informationen unter https://www.proasyl.de/news/gute-nachrichten-eugh-staerkt-das-recht-auf-familiennachzug-zu-anerkannten-fluechtlingen/ eingestellt.

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein bittet Personen, die in ihren laufenden Anträgen auf Familiennachzug möglicherweise von diesen EuGH-Urteilen tangiert sind, sich bei Interesse und Unterstützungsbedarf bei der „Rechtsberatung für Geflüchtete“ beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein zu melden: Tel. 0431-734900 oder Email: beratung@frsh.de

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