Pressemitteilung
Kiel, 20.02.2026
**Kurzfassung (Die vollständige Stellungnahme finden Sie im beigefügten pdf, sowie unter dem angegebenen Link)**
ZBBS und Flüchtlingsrat nehmen Stellung zum Ausführungserlass der Bezahlkarte
Am 21.11.2025 wurde der Ausführungserlass zur Bezahlkarte veröffentlicht. Bis Ende April 2026 sollen alle Kommunen die Bezahlkarte eingeführt haben. Ob dies realistisch ist und wie der derzeitige Stand ist, zeigt die Kleine Anfrage von der FDP. Aktuell funktioniert die Karte nur in sieben von 83 Ämtern, in fünf Städten und fünf Gemeinden. Voraussichtlich werden in Schleswig-Holstein circa 10.000 Personen die Bezahlkarte erhalten. Die Umsetzung ist im Ausführungserlass geregelt. Dieser enthält zahlreiche kritische Punkte, die die ZBBS (Zentrale Beratungs- und Bildungsstelle für Migrant*innen e.V.) und Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein in der beigefügten Stellungnahme herausarbeiten.
„Der Ausführungserlass enthält zahlreiche problematische Punkte und willkürliche Hürden, die sowohl die Integration als auch das alltägliche Leben erheblich erschweren. Die Bezahlkarte wird so zum Kontrollinstrument und diskriminiert Zugewanderte von Anfang an.“ so Leonie Melk, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein sowie die ZBBS kritisieren die Bezahlkarte als solche und fordern diskriminierungsfreie Lösungen. Sie fordern daher die Abkehr von der Bezahlkarte und Einführung eines diskriminierungsfreien und verwaltungsarmen Basiskontos.
Im Rahmen der derzeitigen politischen Festlegung auf die Bezahlkarte, werden folgende Anpassungen gefordert:
- Eine Erhöhung des Bargeldabhebebetrags auf mind. 130€ pro Monat pro Person.
- Rechtsdienstleister müssen in die Whitelist unter 3.6. Überweisungs- und Lastschriftfunktion mitaufgenommen werden – nur so kann der Zugang zu Recht auch für Geflüchtete mit Bezahlkarte gewährleistet werden
- Eine Freischaltung der Bezahlkarte für den PLZ-Bereich Hamburg in allen Kommunen Schleswig-Holstein, insbesondere allen angrenzenden Gebieten. Außerdem fordern wir eine jeweilige Freischaltung der Bezahlkarte für diejenigen Kommunen, die an Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern angrenzen.
- Eine flächendeckende und einfache Lösung für das Bezahlen des Deutschlandtickets für Menschen mit Bezahlkarte muss gefunden werden.
- Ausnahmen von der Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung sollen auch für Menschen gelten, die basierend auf ihrer individuellen Situation ihren Lebensunterhalt nur teilweise decken können.
- Klarer Fahrplan zur Evaluation der Bezahlkarte sowie eine Anpassung, sollten sich die erwarteten Ergebnisse nicht einstellen. Dieser sollte von einem externen Dienstleister durchgeführt werden und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden
- Einführung einer Opt-Out Regelung für Kommunen in SH, die die Bezahlkarte wieder abschaffen bzw. gar nicht erst einführen wollen, sowie Spielräume in der kommunalen Ausgestaltung.
Vollständige Stellungnahme:
Kontakt:
Flüchtlingsrat: Leonie Melk, public@frsh.de, 0431 853 556 64
ZBBS: Mona Golla, golla@zbbs-sh.de, 0431-667 11 51
