Aufenthaltsrecht
Seminare zu einem komplizierten Thema
Unbegleitete Minderjährige
Ein Teil der Flüchtlinge, die hierher kommen, sind Jugendliche oder Kinder, die ohne die Eltern kommen. Die Gründe dafür sind vielfältig, sie unterscheiden sich auch nach Herkunftsländern.
Für diese „unbegleiteten Minderjährigen“ gilt im Grunde genommen das normale Asylverfahren. Aber es gibt einige Besonderheiten, die wir uns ansehen wollen.
Jugendliche müssen nicht in der Erstaufnahme leben. Und sie können sich mit dem Asylantrag mehr Zeit lassen, da sie auch ohne Aufenthaltstitel einfacher hier leben können. Sie kommen in die Obhut des Jugendamtes, manchmal finden sich anschließend auch Engagierte für eine ehrenamtliche Vormundschaft. Ob die Möglichkeit der Beratung auch genutzt wird, ist in den verschiedenen Jugendhilfeeinrichtungen unterschiedlich.
Im Falle der Anerkennung im Asylverfahren dürfen Eltern und Geschwister nachkommen.
Freitag, 7. November 2025, 18.00 Uhr, Zoom
Anmeldung (Name und Adresse) bitte an:
reinhard.pohl@gegenwind.info
