Da es immer wieder zu Abschiebungen von geflüchteten Azubis kommt, fordern wir:
Geflüchtete in Ausbildung sollen nicht abgeschoben werden! Dieser Appell wurde initiiert von den Arbeitsmarktnetzwerken „Alle an Bord! Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete“ und „B.O.A.T. Beratung.Orientierung.Arbeit.Teilhabe Integrationsförderung für Geflüchtete in Schleswig-Holstein“ sowie der Handwerkskammer Lübeck.
Den Appell können Sie hier unterzeichnen:
Schleswig-Holsteins Fachkräfte von morgen: Geflüchtete in Ausbildung
Geflüchtete in Ausbildung leisten einen essentiellen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Betriebe und Auszubildende brauchen Verlässlichkeit und Rechtssicherheit. Deswegen fordern wir, dass Geflüchtete in Ausbildung nicht abgeschoben werden sollen!
In Schleswig-Holstein sind tausende Lehrstellen unbesetzt1. Zeitgleich ist der Anteil von Geflüchteten unter den Bewerber*innen für Ausbildungsplätze deutlich angestiegen. Die erfolgreiche Integration von Geflüchteten in Ausbildung trägt dazu bei, noch offene Ausbildungsstellen zu besetzen und langfristig zur Fachkräftesicherung beizutragen. Um dieses Potential zu nutzen, braucht es verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen – sowohl für Geflüchtete, als auch für Ausbildungsbetriebe:
Mit der Ausbildungsduldung und der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis gibt es zwei Optionen, die Geflüchteten nach einem abgelehnten Asylverfahren ermöglichen, durch eine Ausbildung einen sicheren Aufenthalt zu erhalten. Und auch für die Betriebe und Unternehmen, die händeringend nach Auszubildenden suchen, bietet diese Regelung eine große Chance. Viele der Geflüchteten mit Duldung leben bereits mehrere Jahre in Deutschland, haben Integrationsleistungen abgeschlossen, haben sich erfolgreich um einen Ausbildungsplatz beworben und sind motiviert, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
Damit hat die Regelung das Potential für eine beidseitige Erfolgsgeschichte.
Dennoch erhalten Geflüchtete nicht immer eine Ausbildungsduldung oder Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis, die für die Dauer der Ausbildung Rechtssicherheit gibt. Auch werden Anträge zu oft nicht rechtzeitig bearbeitet, sodass Ausbildungsplätze nicht angetreten werden können. Geduldete Geflüchtete ohne Ausbildungsduldung können jederzeit abgeschoben werden, obwohl sie einen festen Ausbildungsplatz haben.
Für die Unternehmen und Betriebe, deren Auszubildende von Abschiebungen betroffen sind,
entstehen dabei hohe Kosten. Oft können die so weggefallenen Ausbildungsplätze nicht
rechtzeitig wiederbesetzt werden, die bereits erworbene Expertise geht verloren und eine
Wiedereinreise über die Fachkräfteeinwanderung ist mit hohen Hürden verbunden. Das
wirkt sich auf die Bereitschaft der Ausbildungsbetriebe aus, Geflüchtete mit einer Duldung
aufgrund dieser Unsicherheiten einzustellen, obwohl ein sicherer Rechtsrahmen hierfür
vorgesehen ist.
Nur mit einem verlässlichen Aufenthaltsstatus kann die erfolgreiche Ausbildung und damit
auch die Integration gelingen – zum Vorteil für Geflüchtete, Betriebe und den gesamten
Arbeitsmarkt. Deshalb appellieren wir, dass Geflüchtete in Ausbildung nicht abgeschoben
werden.
Konkret fordern wir:
- Geflüchtete in Ausbildung müssen rechtzeitig vor Ausbildungsstart eine Ausbildungsduldung oder Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Ausländerbehörden müssen personell ausreichend ausgestattet sein, sodass Anträge rechtzeitig bearbeitet werden. Während der Prüfung des Antrags darf nicht abgeschoben werden. - Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass Ermessenspielräume im Hinblick auf die Bewilligung von Anträgen positiv genutzt werden. Politiker*innen aller demokratischer Parteien in Schleswig-Holstein sollten sich öffentlich dafür aussprechen und einsetzen, dass Geflüchtete in Ausbildung nicht abgeschoben werden.
- Die Landesregierung muss sich beim Bund dafür einsetzen, dass entsprechende Gesetzesänderungen schnell umgesetzt werden, damit kein Azubi mehr abgeschoben wird.
- Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass bei Personen, die auf Abschiebelisten stehen, geprüft wird, ob die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausbildungsduldung oder Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis besteht.
1 https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Tausende-Ausbildungsstellen-in-SH-immer-noch-unbesetzt,ausbildungsbilanz112.html
2 https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Fachstatistiken/Ausbildungsmarkt/Generische-Publikationen/AM-kompakt-Situation-Ausbildungsmarkt.pdf?__blob=publicationFile