Aufenthaltsrecht
Seminare zu einem komplizierten Thema
Freizügigkeit
Rund 40 Prozent der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland sind „Unionsbürger:innen“.
Sie haben also die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der EU.
Für sie gilt nicht das Aufenthaltsgesetz, sondern das Freizügigkeitsgesetz.
Es ist einfacher. Unionsbürger:innen dürfen innerhalb der EU einfach umziehen.
Sie brauchen kein Visum, keine Aufenthaltserlaubnis, keine Beschäftigungserlaubnis.
Sie können einfach kommen und machen.
Allerdings gibt es auch in der Freizügigkeit Regeln.
Man muss bestimmte Bedingungen erfüllen.
Der wichtigste Grundsatz ist, dass keine öffentliche Hilfe bezogen werden darf.
Aber es gibt noch andere Regeln.
Die Freizügigkeit kann im äußersten Fall auch entzogen werden.
In diesem Seminar gibt es eine Übersicht über die Regeln.
Freitag, 14. November 2025, 18.00 Uhr, Zoom
Anmeldung (Name und Adresse) bitte an:
reinhard.pohl@gegenwind.info
