Wir geben hier die Pressemitteilung des Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein zur Ablehnung der Opt-Out-Option durch die schwarz-grüne Landesregierung Schleswig-Holstein wieder. Wir teilen die Kritik voll und ganz und bedauern sehr, dass die Landesregierung sich gegen eine humane und diskriminierungsfreie Lösung zur Bezahlkarte ausgesprochen hat!
Pressemitteilung, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
Kiel, 28.08.2026
Verpasste Chance: Flüchtlingsrat kritisiert die Landesregierung für die Ablehnung der Opt-Out-Option
Der Flüchtlingsrat kritisiert die Entscheidung der Landesregierung, gegen die Opt-Out-Option zur Bezahlkarte in Schleswig-Holstein.
Die Opt-Out-Option wäre ein wichtiger erster Schritt gewesen und hätte den Kommunen Spielraum für die Einführung der Karte gegeben. Ein Blick nach Nordrhein-Westfalen zeigt, dass eine pünktliche Opt-Out Möglichkeit, großen Anklang bei den Kommunen gefunden hätte. In NRW entschieden sich mehr als die Hälfte der Kommunen dafür die Bezahlkarte nicht einzuführen.[1]
„Wir bedauern, dass die Landesregierung diese wichtige Chance verpasst hat und an der diskriminierenden Bezahlkarte festhält. Ein verwaltungsarmes und diskriminierungsfreies Basiskonto wäre für alle Beteiligten die einfachere und bessere Lösung“, so Leonie Melk, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
Die der Bezahlkarte zugrundeliegende Begründung, dass Überweisungen an Schleuser und ins Ausland verhindert werden sollen, ist nach wie vor aus der Luft gegriffen, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und ist nichts weiter als realitätsferne Symbolpolitik auf dem Rücken von Schutzsuchenden. Die Bezahlkarte sollte daher so schnell wie möglich abgeschafft werden.
Eine digitale Leistungsauszahlung wäre durchaus zu begrüßen wäre. Diese muss jedoch diskriminierungsfrei, verwaltungsarm und niedrigschwellig ablaufen und darf nicht als Vorwand für die Kontrolle von Schutzsuchenden dienen. Wenn auf Bundesebene keine Einigung erzielt werden kann, muss die Bezahlkarte wenigstens in Schleswig-Holstein diskriminierungsfrei und möglichst human umgesetzt werden.
Dazu könnte sich auch ein Blick nach Berlin lohnen. Hier gilt das Bargeld-Limit von 50€ nur in den ersten sechs Monaten.[2] Anschließend können die Karteninhaber*innen frei den für sie notwendigen Barbetrag abheben. Das wäre, nach der umfassenden Problemschilderung der Karteninhaber in Schleswig-Holstein und dem massiven Arbeitsaufwand für Betroffene, Migrationsberatungsstellen und Sozialbehörden bei der Beantragung von Mehrbedarfen eine erste große Erleichterung für alle.
Im Übrigen sind wir der Meinung, dass das Asylbewerberleistungsgesetz, auf dessen Leistungsberechtigte die Bezahlkarte angewendet wird, mit der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde aller Menschen nicht vereinbar ist und daher abgeschafft werden muss.
Kontakt: Leonie Melk, public@frsh.de, 0431 556 853 64
Die Pressemitteilung findet ihr auch unter www.frsh.de
