Opt-Out-Regelung für Bezahlkarte in Schleswig-Holstein!

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Gemeinsame Presseerklärung von Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und ZBBS

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und ZBBS begrüßen den Vorschlag der SPD eine Opt-Out-Regelung für Kommunen in Schleswig-Holstein einzuführen und fordern die Regierungsfraktionen auf, diesem nachzukommen.

Einschränkungen statt Teilhabe

Die Bezahlkarte klingt harmlos, schränkt die Inhaber*innen jedoch massiv in ihrer persönlichen Freiheit ein. Die Bezahlkarte ist nicht mit einem normalen Konto verknüpft, die Möglichkeit, online zu bezahlen oder Lastschriftmandate einzurichten, sind daher eingeschränkt und bedürfen der Zustimmung der Behörde. Sie bringt außerdem zahlreiche weitere Einschränkungen mit sich, die bereits in zahlreichen Pressemitteilungen und Stellungnahmen erläutert wurden.

Kosten & Verzögerung

Bei der bisherigen Einführung, die sich bereits stark verzögert hatte, sind außerdem die prognostizierten Probleme in der Umstellung aufgetreten, was zu unverschuldeten Mahnkosten und Zahlungsverzögerungen von Bezahlkarten-Inhaber*innen führte. Auch die Kosten für die Einführung der Bezahlkarte sind enorm und übersteigen längst die geplanten Kosten von 1,8 Millionen Euro.

Die symbolpolitische Maßnahme verursacht hohe zusätzliche Kosten, ohne erkennbaren Mehrwert für Verwaltung oder Betroffene. So werden neue bürokratische Hürden statt effizienter Lösung geschaffen – ein Einsatz öffentlicher Mittel, der in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht.

Opt-Out-Regelung einfordern!

Vertreter der Kommunen und Kreise müssen jetzt deutlich machen, wenn sie mit der geplanten Bezahlkarte nicht einverstanden sind! Die Opt-Out-Regelung würde es Ihnen ermöglichen, die Auszahlung von Leistungen in ihrer Kommune diskriminierungsfrei und mit weniger Verwaltungsaufwand umzusetzen. Bereits etablierte Lösungen wie die Girokarte könnten weiter genutzt werden. Ohne komplizierte Umstellung und hohe Kosten.

„Die Bezahlkarte ist ein Verwaltungsmonster! Es geht nicht um die bargeldlose Auszahlung von Leistungen, sondern um bewusste Einschränkung und Hürden. Das beweisen unsinnige Regeln wie die Postleitzahlenbeschränkung im Bereich Hamburg/ Norderstedt und die monatliche Abhebegrenze der Barmittel“, so Leonie Melk, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Der Ausführungserlass zur Bezahlkarte in Schleswig-Holstein ist unverhältnismäßig streng und formuliert enge Regeln für Kommunen, so dass kaum Spielräume in der Umsetzung bleiben. Schleswig-Holstein sollte sich deswegen ein Beispiel an NRW und Rheinland-Pfalz nehmen, dort gibt es die Möglichkeit, sich gegen die Einführung der Bezahlkarte im eigenen Kreis oder der Kommune auszusprechen.

Der enge Ausführungserlass setzt fragwürdige Standards, die die Anzahl an Klagen und Anträge auf Mehrbedarfe in die Höhe treibt. Das bedeutet nicht nur eine hohe Belastung und viel Aufwand für die Betroffenen, sondern wird die häufig schon an der Belastungsgrenze agierenden Verwaltungen, Kommunen und Gerichte stark strapazieren.

Der Antrag auf die Opt-Out-Option böte wenigstens den Kommunen, die gewillt sind, die Leistungsdeckung besser zu gestalten, den entsprechenden Spielraum. Dass dieser erwünscht ist, wurde bereits an den kritischen Äußerungen aus einigen Kommunen deutlich. Wir rufen die Landtagsfraktionen daher auf, dem Antrag zuzustimmen und die Bezahlkarte in Schleswig-Holstein flexibler zu gestalten!

Pressekontakt:

Leonie Melk, public@frsh.de, +49 431 735 000

Mona Golla, info@zbbs-sh.de, +49 431 200 11 50

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