Der Integrationskurs

Integrationskurse


Um an einem Integrationskurs teilnehmen zu können, wird eine Berechtigung oder Verpflichtung für den Kurs benötigt, diese kann von folgenden Stellen ausgestellt werden:

• Ausländerbehörde
• Jobcenter
• Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bei der Überprüfung, ob ein Antrag für einen Integrationskurs gestellt werden kann, sind wir gerne behilflich.

Für Personen, die über eine Kostenbefreiung verfügen, ist der Integrationskurs kostenfrei. Ob eine Kostenbefreiung beantragt werden kann, können Sie unter folgendem Link nachlesen:

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kursteilnehmer/AntraegeAlle/630-027_antrag-kostenbefreiung_pdf.html?nn=282388

Für Personen, die keine Kostenbefreiung haben und nur teilweise vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert werden, betragen die Kosten pro 100 UE 229,00 €. Sollte der Integrationskurs innerhalb von zwei Jahren mit dem Ergebnis DTZ B1 sowie der Test „Leben in Deutschland“ bestanden werden, kann die Hälfte des gezahlten Gesamtbetrags bei Antragstellung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zurückerstattet werden.
Personen, die gar nicht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert werden, können in der ZBBS nicht an einem Integrationskurs teilnehmen. Es ist nicht möglich den Kurs komplett selbst zu bezahlen.

Inhalte der Integrationskurse

Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, wie zum Beispiel:

• Einkaufen/Handel/Konsum
• Wohnen
• Gesundheit und Hygiene/menschlicher Körper
• Arbeit und Beruf
• Aus- und Weiterbildung
• Betreuung und Erziehung von Kindern
• Freizeit und soziale Kontakte
• Medien und Mediennutzung.

Außerdem lernen Sie, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben. Die Themen variieren, je nachdem welche Kursart Sie besuchen. Am Ende sollen sich die Kursteilnehmenden selbständig ausdrücken und verständigen, sich in der Gesellschaft zurechtfinden sowie sich ohne fremde Hilfe informieren und weiter orientieren können.

Alle Integrationskurse schließen mit der skalierten DTZ (Deutsch Test für Zuwanderer) Prüfung ab. Diese kann mit A2 oder B1 bestanden werden.

Deutschtest für Zuwanderer

Der Sprachkurs endet mit der skalierten Sprachprüfung DTZ, dem „Deutsch-Test für Zuwanderer“. Der DTZ ermöglicht den Teilnehmenden, am Ende des Kurses ihre tatsächliche Sprachkompetenz über die Kompetenzstufen A2 bis B1 nachzuweisen.
Der DTZ besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Um das B1-Niveau zu erlangen, muss im Prüfungsteil „Sprechen“ und in einem der beiden anderen Teile „Hören und Lesen“ oder „Schreiben“ das Niveau B1 erreicht werden.

Orientierungskurs

Im Anschluss an den Sprachkursteil erfolgt der Orientierungskurs mit 100 UE. In diesem Kurs werden folgende Themenbereiche behandelt:
• Politik und Demokratie
• Geschichte und Verantwortung
• Mensch und Gesellschaft

Der Orientierungskurs endet mit dem Test Leben in Deutschland.

Besteht man die Sprachprüfung und den Test “Leben in Deutschland”, erhält man mit dem Zertifikat Integrationskurs eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses. In der ZBBS ist es nur möglich am Test „Leben in Deutschland“ teilzunehmen, wenn man zuvor auch am Orientierungskurs teilgenommen hat.
Die Integrationskurse in der ZBBS werden mit einem Stundenumfang von 16, 20 oder 25 Stunden pro Woche angeboten.

In der ZBBS werden folgende Kursarten angeboten:

Allgemeiner Integrationskurs

Der allgemeine Integrationskurs ist für Personen, die bereits lateinisch alphabetisiert sind. Er umfasst 700 Unterrichtseinheiten (UE). Davon sind 600 UE Deutschunterricht, im Anschluss erfolgt die skalierte Prüfung DTZ, diese kann mit A2 oder B1 bestanden werden. Im Anschluss daran erfolgt noch der Orientierungskurs, der 100 UE umfasst und mit dem Test „Leben in Deutschland“ abschließt.
Sollte die DTZ Prüfung im ersten Versuch nicht bestanden werden, können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitere 300 UE beantragt werden.


Integrationskurs mit Alphabetisierung

Der Integrationskurs mit Alphabetisierung ist für Personen, die in keiner Schrift alphabetisiert sind. Der Kurs umfasst 900 UE. Nach dem Beenden der 900 UE, können noch weitere 300 UE ohne die Teilnahme an der DTZ Prüfung beantragt werden. Nach den 1200 UE Alphabetisierungskurs folgt auch hier die DTZ Prüfung und der Orientierungskurs mit 100 UE, der mit dem Test „Leben in Deutschland“ abschließt.

Zweitschriftlernerkurs

Teilnehmende für den Zweitschriftlernerkurs sind Personen, die bereits in einem nicht lateinischen Schriftsystem alphabetisiert sind, jedoch die lateinische Schrift nicht beherrschen und noch lernen müssen. Außerdem sollten Teilnehmende über eine Schul- oder Berufsausbildung aus ihrem Heimatland verfügen. Der Zweitschriftlernerkurs umfasst 900 UE. Nach den 900 UE findet eine DTZ Prüfung statt. Bei Nichtbestehen dieser Prüfung können noch weitere 300 UE beantragt werden. Im Anschluss an den Kurs erfolgt auch hier der Orientierungskurs, der mit dem Test „Leben in Deutschland“ abschließt.
Mehr Informationen zu den Integrationskursen finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

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