DeuFöV

Sprachkurse berufsbezogene Deutschförderung

Sprachkurse, die im Rahmen der neuen berufsbezogenen Deutschförderung gem. § 45 a (DeuFöV) angeboten werden können, bauen unmittelbar auf den Integrationskursen auf. In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache. In daran anschließenden berufsbezogenen Sprach- und Weiterqualifizierungsmodulen des DeuFöV-Programms werden arbeitssuchende Migrant*innen und Geflüchtete kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet – vor allem durch berufsbezogene Deutschsprachförderung, aber auch durch Spezialmodule, deren Schwerpunkt auf fachspezifischen Inhalten liegt.

Einen Überblick zur berufsbezogenen Sprachförderung gem. § 45a finden Sie auf der Homepage der Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

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