Geflüchtete aus Armenien, Tschetschenien und der Russischen Föderation
Wenn Geflüchtete aus Syrien oder Eritrea hierher kommen und Asyl beantragen, gehen wir davon aus, dass sie bleiben. Anders ist das mit Geflüchteten aus Armenien, Tschetschenien oder der Russischen Föderation: Ihre Asylanträge werden normalerweise abgelehnt, es folgt eine Abschiebeandrohung und die Aufforderung, „freiwillig“ auszureisen.
Es gibt Länder, in die viele Abschiebungen stattfinden. Es gibt aber auch Länder, in die kaum abgeschoben wird – abgelehnte Asylbewerber*innen bekommen aber keine Aufenthaltserlaubnis, manchmal auch keine Beschäftigungserlaubnis. Sie werden aufgefordert, bei ihrer Botschaft einen Pass zu beantragen und damit bei der Vorbereitung ihrer Abschiebung zu helfen.
Auf dieser Veranstaltung geht es darum, wie Unterstützer*innen Geflüchteten helfen können, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Außerdem geht es darum, was abgelehnte Geflüchtete selbst tun können, um auf anderem Weg zu einer Aufenthaltserlaubnis zu kommen.
Wir bitten um Anmeldung bis zum 14.03.2019 bei Enno Schöning: schoening@zbbs-sh.de (Eine Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie nach Ablauf der Anmeldefrist.)