Der Plan des Bundesministerium des Innern, ab 2027 die Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung einzustellen, würde neben dem Ende der allgemeinen Asylverfahrensberatung auch das Aus der Besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende bedeuten.
Die Asylverfahrensberatung hat zum Ziel, dass Schutzsuchende das Asylverfahren, ihre Rechte und Pflichten sowie ihre Handlungsoptionen besser verstehen. Mit der Besonderen Rechtsberatung soll darüber hinaus auch sichergestellt werden, dass besondere Schutzbedarfe identifiziert und im Asylverfahren berücksichtigt werden. Mit einem Aus der Besonderen Rechtsberatung droht, dass besondere Schutzbedarfe von Asylsuchenden nicht länger erkannt und ihre Rechte nicht gewahrt werden.
Die Besondere Rechtsberatung der Zentralen Bildungs- und Beratungsstelle für Migrant*innen e.V. (ZBBS) mit Sitz in Kiel, berät Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität verfolgt werden sowie psychisch erkrankte und aufgrund von Gewalterfahrungen traumatisierte Geflüchtete in allen Phasen des Asylverfahrens.
„Für viele dieser Menschen ist es eine große Hürde, über ihre Fluchtgeschichte zu sprechen, die häufig von traumatischen Erlebnissen geprägt ist. Damit jedoch ihre Fluchtgründe berücksichtigt werden können und sie den Schutzstatus erhalten, der ihnen zusteht, müssen Asylsuchende es schaffen, glaubhaft ihre persönliche Geschichte zu schildern.“ erklärt [Amin Alhachemi, Besondere Rechtsberatung für queere und weitere vulnerable Schutzsuchende, ZBBS e.V. Kiel] .
Ihre gesundheitliche Situation erschwert psychisch erkrankten und traumatisierten Geflüchteten oft zusätzlich das Vorbringen ihrer Schutzbelange. Beispielsweise führen Traumafolgestörungen häufig dazu, dass Betroffene ihre Fluchtgründe nur fragmentarisch, widersprüchlich oder gar nicht schildern können. Ohne spezialisierte, traumasensible Beratung besteht die erhebliche Gefahr, dass ihre Aussagen als unglaubwürdig bewertet und schutzrelevante Tatsachen nicht erkannt werden.
Queere Geflüchtete haben häufig die Erfahrung gemacht, von staatlichen Behörden, ihrem sozialen Umfeld und nicht selten auch durch die eigene Familie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt zu werden. Teilweise berichten sie auch von Diskriminierung, Anfeindungen und Übergriffen in Landes- und Gemeinschaftsunterkünften hierzulande. Entsprechend groß ist bei vielen die Angst und das Misstrauen, wenn sie darüber sprechen sollen.
„Für viele der Ratsuchenden, die zu uns kommen, sind wir die ersten Menschen, denen sie sich trauen von ihrer geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung zu erzählen. Es sind oft mehrere Beratungssitzungen nötig, damit sich die Ratsuchenden darauf vorbereitet fühlen, ihre Fluchtgeschichte vorzutragen“, berichtet [Moritz Schute, Besondere Rechtsberatung für queere und weitere vulnerable Schutzsuchende, ZBBS e.V. Kiel].
Ein spezialisiertes Beratungsangebot bedeutet für queere Geflüchtete, dass ihre individuelle Lebensrealität ernst genommen wird, sie professionell begleitet werden und ihre Chancen auf ein faires Verfahren deutlich steigen.
„Ohne unabhängige Beratung riskieren queere Geflüchtete, dass ihre prekäre Situation nicht verstanden oder nicht geglaubt wird. Jede ablehnende Entscheidung kann lebensgefährlich sein“, betont [Birgit Pfennig, HAKI e.V.].
ZBBS e.V. und HAKI e.V.
Kiel, 25.03.2026
