Die Situation an der Grenze zwischen der Türkei und Griechenland ist unfassbar, nicht hinnehmbar! Spätestens seit dem vergangenen Wochenende zeigt sich, wie real und treffend der Ausdruck „Festung Europa“ die Unfähigkeit der Europäischen Union bezeichnet, Schutzsuchenden Schutz zu bieten – und wie mit geltendem Recht umgegangen wird. Dazu schreibt der Flüchtlingsrat Niedersachsen:
„Asylrecht „ausgesetzt“? Völkerrechtsbruch in Griechenland – und Europa schweigt
„Unser nationaler Sicherheitsrat hat beschlossen, die Abschreckung an unseren Grenzen maximal zu erhöhen. Ab sofort werden wir für einen Monat lang keine neuen Asylanträge mehr annehmen“, verkündete am 01. März 2020 der griechische Premierminister Kyriakos Mitsotakis. Man werde sämtliche Flüchtlinge, die über die Grenze kommen, direkt in ihre Herkunftsländer zurückschicken. Jeder Grenzübertritt ohne Reisepapiere werde mit einer Verhaftung geahndet und nach einem Schnellgerichtsverfahren mit einer Gefängnisstrafe sanktioniert. Berichten zufolge kommen an der Grenze auch griechische Soldaten zum Einsatz, die den Geflüchteten Wertsachen und Essen wegnehmen, die Männer schlagen und die Menschen wieder zurück in die Türkei schicken.
Was hier geschieht, ist nicht mehr und nicht weniger als die Aushebelung der Genfer Flüchtlingskonvention, die Geflüchteten zentrale Rechte zuerkennt:
– Niemand darf in ein Land ausgeliefert, ausgewiesen oder abgeschoben werden, falls ernsthafte Gründe für die Annahme vorliegen, dass für die betreffende Person im Zielland ein ernsthaftes Risiko von Folter bzw. unmenschlicher Behandlung oder einer anderen sehr schweren Menschenrechtsverletzung besteht (Art. 33, Non-Refoulement-Gebot) und
– Die illgale Einrese ist straffrei, sofern der Flüchtling sich umgehend bei den Behörden meldet (Art. 31 Abs. 1) “
Wer weiterlesen möchte, findet den vollständigen Artikel hier auf der Homepage des Flüchtlingsrats Niedersachsen.