Wir lehnen die „Bezahlkarte“ für Geflüchtete ab!

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Hundertausende gehen seit mehreren Wochen auf die Straße, um gegen die AfD und den zunehmenden Rechtsruck zu demonstrieren. Doch anstatt klare Zeichen gegen diesen Rechtsruck zu setzen, lassen sich die Politikerinnen der Regierungsparteien weiterhin von Forderungen von Rechtsextremistinnen treiben, indem sie immer neue Beschlüsse vereinbaren, die Geflüchteten das Ankommen und das Leben so schwer wie möglich machen sollen. Mit der Einführung der ‚Bezahlkarte‘ für Schutzsuchende wollen Bund und Länder ein weiteres Diskriminierungs- und Abschreckungsinstrument einführen, das vorgeblich dazu dienen soll, die Zahlen der Asylanträge zu senken. Dass die Kürzung von Sozialleistungen oder der Umstieg auf mehr Sachleistungen Menschen nicht davon abhalten werden, vor Krieg und Vertreibung – auch nach Deutschland – zu fliehen, ist auch der Bundesregierung bekannt, denn die wahren Faktoren für den Zielort einer Flucht sind Rechtsstaatlichkeit, Freundinnen und Familie sowie günstige Arbeitsmarktbedingungen. Die Einführung der Bezahlkarte hat also nur den einen Zweck: Eine vermeintlich feindliche Stimmung gegenüber Geflüchteten aufzugreifen, Beifall von ganz rechts zu kassieren und rechte Wählerinnen zu gewinnen. Diese schäbige Politik wird auf Kosten von Geflüchteten betrieben, sie ist diskriminierend, ausgrenzend und greift die Menschenwürde einer riesigen Bevölkerungsgruppe an.

Die Bezahlkarte sieht nach den derzeitigen Planungen u.a. folgende Einschränkungen vor:

  • Keine Überweisungen: Ohne Überweisungsmöglichkeit werden Geflüchtete aus dem Alltagsleben ausgegrenzt. Überweisungen sind heutzutage unentbehrlich – etwa für einen Handyvertrag oder z.B. um Rechtsanwält*innen für das Asylverfahren zu bezahlen.
  • Kein Mindest-Bargeldbetrag: Über Bargeld zu verfügen ist vor allem zur Sicherung des – verfassungsrechtlich verbürgten – soziokulturellen Existenzminimums geboten. Wer in Deutschland ohne Bargeld lebt, verliert an Selbstbestimmung und macht demütigende Erfahrungen.
  • Regionale Einschränkung: Die regionale Einschränkung der Karte stellt den Versuch dar, die Freizügigkeit der Betroffenen durch die Hintertür zu beschränken. Wer Verwandte besucht oder weiter entfernte Fachärzte oder Beratungsstellen aufsucht, kann dort dann nicht einmal eine Flasche Wasser kaufen.

Auch Schleswig-Holsteins grünes Sozialministerium @sozialministerium.sh hat bereits der Einführung der Bezahlkarte zugestimmt. Integrationsministerin Aminata Touré kündigte an, eine „praktikable und diskriminierungsfreie Lösung“ zu entwickeln. Es kann jedoch keine diskriminierungsfreie Lösung geben, denn die Bezahlkarte als solches ist ein reines Diskriminierungsinstrument, sowohl wegen des gesellschaftspolitischen Kontextes, in dem der Beschluss getroffen wurde, als auch wegen der Tatsache, dass Geflüchteten der Zugang zu Bargeld verwehrt bzw. erschwert werden soll und sie damit von gesellschaftlicher Teilhabe in großem Maße ausgegrenzt werden.

„Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“ – so das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil gegen das Asylbewerberleistungsgesetz 2012. Geflüchtete sind keine Menschen zweiter Klasse!
Wir lehnen die Bezahlkarte für Geflüchtete ab und fordern das SH-Sozialministerium auf, auf die Einführung der Bezahlkarte zu verzichten.
Wir fordern stattdessen, Geflüchteten sofort nach der Registrierung oder Asylantragstellung schon in der Erstaufnahmeeinrichtung Zugang zu einem Girokonto und entsprechender Karte zu ermöglichen.
Wir fordern die SH-Landesregierung auf, sich nicht an rassistischen Diskursen und daraus entstehenden politischen Maßnahmen zu beteiligen, sondern stattdessen offen und öffentlich für eine solidarische und konstruktive Politik gegenüber Schutzsuchenden einzustehen.

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